Elektrokleingeräte

Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.

z.B.:

  • Rasierapparat
  • Toaster
  • Smartphone
  • Bügeleisen

Entsorgungswege

  • Wertstoffhöfe
  • Wertstoffzentren
  • Alle Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten gilt auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden.

Wichtige Hinweise

Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, müssen Sie vor der Abgabe aus Ihren Elektro-Altgeräten entnehmen. Die ausgebauten Batterien können Sie auf allen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren oder über die speziellen Sammelbehälter für Batterien im Handel entsorgen.

Bildschirme, Monitore

z.B.:

  • Fernseher
  • E-Reader
  • Laptops
  • Notebooks
  • Tablets

Entsorgungswege

  • Wertstoffzentren
  • Abholung auf Bestellung
  • Alle Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten gilt auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.

Elektrogroßgeräte und Kühlgeräte

Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.

z.B.:

  • Waschmaschine
  • Spülmaschine
  • Elektroherd
  • Kühlschrank
  • Gefrierschrank/-truhe
  • Ölradiatoren

Nicht angenommen werden:

  • Photovoltaikmodule
  • Nachtspeicherheizgeräte

Entsorgung bei der Firma ETG.

Entsorgungswege

  • Wertstoffzentrum im Iltishofweg
  • Abholung auf Bestellung
  • Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.

Wichtige Hinweise zur Abholung auf Bestellung

  • Onlinebestellung über die Bürgerdienste.
  • Bestellung per Bestellschein: Den Bestellschein für die Abholung von Elektrogroßgeräten erhalten Sie mit Ihrem Gebührenbescheid.
  • Abgeholt werden ausschließlich große Geräte aus Privathaushalten.
  • Die Abholung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung.
  • Der Termin wird schriftlich mitgeteilt.
  • Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr morgens.

Lampen

Wichtige Hinweise

Der Begriff „Lampe" wird oft für Geräte benutzt, die eigentlich Leuchten sind (z.B. Schreibtisch„lampe", Taschen„lampe"). Leuchten werden je nach Größe den Elektroklein- oder -großgeräten zugeordnet.

Lampen, die fest in Leuchten eingebaut sind, und nicht entfernt werden können, ohne dass die Einheit dauerhaft beschädigt wird, gehören zur Leuchte und werden als solche entsorgt.

Funktionsfähige Geräte, die zum Wegwerfen zu schade sind, können über den AWB-Verschenkmarkt angeboten werden.

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